Aktuelles

Neue Analogberechnungen für die moderne Parodontitistherapie

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat im August 2026 die moderne Parodontitistherapie gemäß S3-Richtlinie für die Privatpatienten mit neuen Analogberechnungen bewertet.

Ergänzend stellt die BZÄK seit August 2026 ein neues Informationsschreiben für die Patienten zur Verfügung. Dieses kann Praxen insbesondere bei Rückfragen oder Erstattungsschwierigkeiten mit PKV und Beihilfe unterstützen.

Für Zahnarztpraxen empfiehlt es sich, die neuen Analogberechnungen bei der Abrechnung der PAR-Therapie entsprechend zu berücksichtigen.

→ Patienteninformation der BZÄK zur Analogberechnung in der Parodontitistherapie